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Kommt bald unerwünschte Post von der Deutschen Presse Agentur?

Wilm Herlyn, Chefredakteur der Deutschen Presse-Agentur hält das Agenturprinzip einer für alle  für beinahe überholt.

Wie schlecht es um das Agentur-Geschäft steht sagte Chefredakteur Wilm Herlyn von der dpa kürzlich im Interview mit der Süddeutschen. Und bekanntlich sind angeschlagene Boxer am gefährlichsten.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa lässt künftig ihre digitalen Inhalte vom US-amerikanischen Dienstleister Attributor mit speziellen Kennzeichen („Fingerprints“) versehen und weltweit auf Webseiten nachverfolgen. Das geht aus einer Mitteilung von Attributor hervor. Das kalifornische Unternehmen bietet seine Dienste nach eigenen Angaben für englische, französische, deutsche, italienische, portugiesische und spanische Inhalte wie Texte, Videos und Bilder an.

Der Dienst ermögliche es der Nachrichtenagentur festzustellen, welche Inhalte am besten ankommen, erläutert Malte von Trotha, Vorsitzender der dpa-Geschäftsführung im beliebten Marketing-Sprech. Außerdem lasse sich die unautorisierte Verwendung von Inhalten nachvollziehen. Was wohl eher der Grund dieser Investition ist. Parameter wie Zitatlänge oder Attribution zur Definition des akzeptierten Gebrauchs der Inhalte können individuell gesetzt werden.

Damit folgt dpa dem offensiven Vorgehen von Associated Press. Die genossenschaftlich organisierte US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat gemeinsam mit ihren Mitgliedern ein schärferes Vorgehen gegen Betreiber von Internetseiten angekündigt, die Nachrichtenmaterial verwerten, ohne dafür entsprechende Lizenzen zu erwerben.

In der Umkehrrichtung sind Presse und Agenturen weniger zimperlich. Haben sie mal keine Ahnung vom Geschehen vor Ort, rufen sie verzweifelt nach Bloggern und Twitteren vor Ort und betteln um ein Update. Zuletzt beobachtet beim finalen Machtkampf in Madagaskar im März 2009.

Fingerprints

So mancher wundert sich natürlich, wie denn solche Fingerprints in Texten aussehen. Es sind also gar keine Rechtschreibfehler, sondern Fingerprints! Oder weiter gedacht: Werden 80% Übereinstimmung schon ausreichen?

Abgemahnt wird möglicherweise auch nur mit der Begründung, dass der Abgemahnte dpa-Texte verwendet habe. Ganz leicht zu erkennen an digitalen DPA-Fingerprints im Text wie: „Möglicherweise“, „Wahrscheinlich“, „Unwetter“, „Katastrophe“, „Mensch“, „Unbestätigt“…

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